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Uebernachtungspauschale

Übernachtungspauschalen

Die Übernachtungspauschale gehört zur Reisekostenabrechnung. Sie beträgt in Deutschland 20€ pro Tag. Die Übernachtungspauschale ist für Mitarbeiter steuerfrei, allerdings darf ein Unternehmen sie nicht als Betriebsausgabe deklarieren. Die in Deutschland gültigen Übernachtungspauschalen für alle Länder weltweit sind in Onexma hinterlegt und werden automatisch aktualisiert.

Wenn Sie eine Reise in diverse Länder angelegt haben, müssen Sie beim Hinzufügen einer Position Übernachtung -> Übernachtungspauschale die Länder und die Anzahl der Nächte angeben. Bei zusätzlichen Ländern rufen Sie das Formular erneut auf.

Bitte beachten Sie, dass Selbständige i.d.R. nur tatsächliche Übernachtungskosten und keine Übernachtungspauschalen abrechnen dürfen. Bitte fragen Sie Ihren steuerlichen Berater, welche Regelung für Sie zutrifft.

Übernachtungspauschale

Die Übernachtungspauschale wird bei Onexma immer automatisch berechnet.

Anzahl der Nächte / Begrenzung der Auswahl / Plausibilitätsprüfung

Beim Hinzufügen von Übernachtungspauschalen oder Hotelnächten in einem Hotelbeleg ist teilweise die Auswahl der Anzahl begrenzt. Die soll Ihnen als Hilfestellung dienen, um keine Fehleingaben zu machen. Die Anzahl der Nächte ergibt sich aus dem Beginn und Ende Datum, dass Sie im Abrechnungskopf angegeben haben. Sollten Sie mehr Nächte als vorgesehen abrechnen wollen, prüfen und ändern Sie bitte die Angaben im Abrechnungskopf.

Eigene Pauschalsätze / Abweichende Verpflegungsmehraufwendungen

Im Tarif Business können Sie für Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungspauschalen und km-Pauschalen mandantenspezifische Regeln nutzen, die auch in einer beliebigen Währung angegeben sein können. Wenn Sie dies nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an den Support.

Eine Liste der aktuellen Pauschalsätze finden Sie unter nachfolgendem Link.

Im Tarif Home sind keine abweichenden Werte für Pauschalen möglich.