Verpflegungspauschale
Neue Funktionen 2016
Reisekosten
- Für die Berichtserstellung der Zuordnungen nach Projekt, Kunde oder Kostenstelle wird als Absender des PDF-Berichtes jetzt die alternative Adresse je Benutzergruppe verwendet. Außerdem ist der Filter nicht nur nach Mitarbeiter sondern auch je Benutzergruppe möglich.
- Für Österreich (Reisegebührenverordnung / RGV): Ab 2016 trennt Onexma die inländischen und ausländischen Verpflegungspauschalen nach Stunden (Abrechnung zuvor tageweise). Bitte erfassen Sie daher auch bei Auslandsreisen immer zuerst den gesamten Reisezeitraum mit dem Inlandssatz und dann zusätzlich die Zeiten, in denen Sie sich im Ausland aufgehalten haben.
Drei-Monats-Regel
- Sie werden jetzt auf Verpflegungspauschalen hingewiesen, wenn diese unter die 3-Monats-Regel (Dreimonatsfrist, Dreimonatsregelung) fallen. Der Hinweis erscheint in jeder Abrechnung bei der Prüfung / Bearbeitung. Voraussetzung ist die Zuordnung von Kunden oder Projekten!
- Zusätzlich können Sie im Menü Berichte alle potentiellen Abrechnungen einsehen können. In der Liste kann eine Unterbrechung von einem Monat leider nicht erkannt werden, daher sehen Sie in der Detailansicht (Icon am Ende der Zeile) die fraglichen Tage nach Woche gegliedert mit den entsprechenden Abrechnungs- und Positionsnummern. Positionen die bereits als "zu versteuern" markiert sind, werden nicht berücksichtigt.
Verwaltung
Zusatzleistungen wie individuelle Berichtsanpassungen, Datenimport, Online-Schulungen etc. können jetzt direkt im Bereich Einstellungen -> Vertrag zum Festpreis gebucht werden. Alle Serviceleistungen werden zum Festpreis bzw. für 19,50 € je 15 Minuten abgerechnet.
Pauschalen für Österreich (Reisegebührenverordnung / RGV)
Für Österreich sind die gesetzlichen Pauschalsätze der Reisegebührenverordnung für Dienstreisen (bzw. gemäß Lohnsteuerrichtlinien) standardmäßig in Onexma hinterlegt. Sie können so alle Funktionen der Onexma-Lösung nutzen, insbesondere die Währungsumrechnung, das Genehmigungsverfahren, ggf. die Projekt-/Kunden-/Kostenstellenzuordnung, die Weiterverrechnung und den Vorsteuerabzug.
Bevor Sie mit der Erfassung von Abrechnungen beginnen prüfen Sie bitte Ihre Grundeinstellungen unter Einstellungen -> Abrechnungseinstellungen: Falls nicht bereits vorgegeben wählen Sie als Regel für Pauschalen bitte unbedingt "Oesterreich-RGV" und bei Frühstücksregel "b. Pauschale".
Die Sätze sind identisch mit der Reisekostenverordnung für Beamte und vielen Tarif-/Rahmenverträgen in Österreich. Die Tagespauschalen (Verpflegungspauschale) basieren meist auf der Lohnsteuerrichtlinie, teilweise weichen aber einige Randbedingungen (Fahrtenbuch, Mittelpunkt, Dauer der Gültigkeit, ...) ab.
Ab 2016 trennt Onexma die inländischen und ausländischen Verpflegungspauschalen nach Stunden (Abrechnung zuvor tageweise). Bitte erfassen Sie daher auch bei Auslandsreisen immer zuerst den gesamten Reisezeitraum mit dem Inlandssatz und dann zusätzlich die Zeiten, in denen Sie sich im Ausland aufgehalten haben.
Bitte beachten Sie: Gemäß Reisegebührenverordnung gibt es einige Höchtsdauern und -Sätze für die Anwendbarkeit, so ist z.B. die steuerfreie Abrechnung des km-Geldes auf 30.000 km pro Jahr begrenzt, außerdem ist ein Fahrtenbuch vorgeschrieben, welches Onexma derzeit nicht zur Verfügung stellt. Die Wirtschaftskammer Österreich schreibt dazu auf wko.at: "Der Nachweis ist auch durch entsprechend exakt geführte Reisekostenabrechnungen bzw. Reiseberichte möglich." Im Zweifel fragen Sie Ihren steuerlichen Berater, wie Sie den Nachweis für Kilometergelder erbingen. Für die Anwendbarkeit von Tagesgeldern (insbesondere im Nahbereich) sowie bezüglich der Überanchtungs- und Frühsstücksstellung gibt es Einschränkungen. Details sind nachzulesen auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at: Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber, Abs. Dienstreisen
Onexma liefert keine Steuerberatung sondern stellt nur ein technisches Hilfsmittel, mit dem Sie Ihre Abrechnungen eigenverantwortlich erstellen können. Bitte beachten Sie, dass zu bestimmten Sachverhalten und Vorgaben, wie und was Sie abrechnen können oder dürfen, Ihre persönliche Situation maßgeblich ist und üblicherweise Ihr Steuerberater zu Rate gezogen werden sollte.