Unterkunft
Hotelkosten erfassen
Das Formular für den Hotelbeleg ist etwas umfangreicher als die meisten Belegerfassungen, dafür können Sie hier in nur einem Schritt die üblichen Positionen einer Hotelrechnung mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen erfassen.
Typischerweise haben Sie zunächst die Übernachtungen (in Deutschland mit 7% MwSt.), hier geben Sie bitte auch die Anzahl der Nächte ein. Des Weiteren haben Sie eine Tabelle für ein sog. Service- oder Business-Paket, in dem ggf. das Frühstück oder eine andere Mahlzeit enthalten sein kann. Normalerweise wird das Frühstück bei einer der unteren Positionen (meistens mit 19% MwSt.) eingetragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Abzug für Mahlzeit nicht bei der Übernachtung sondern im Formular unter Hinzufügen Verpflegung -> Mahzeitenabzug eintragen müssen. Hierzu muss dies in den Stammdaten aktiviert sein (Einstellungen -> Abrechnungs-Einstellungen).
Die restlichen Zeilen sind für weitere Positionen, die eine Hotelrechnung enthalten kann, wie Internet oder Parken. Selbstverständlich können Sie weitere Positionen jederzeit auch als eigenen Beleg hinzufügen.
Bei der Erfassung von Übernachtungen im Rahmen einer Monatsabrechnung kann sich jeder Benutzer jetzt die Voreinstellung für die Anzahl der Nächte selbst definieren unter Einstellungen -> Standardwerte.
Übernachtungspauschalen
Die Übernachtungspauschale gehört zur Reisekostenabrechnung. Sie beträgt in Deutschland 20€ pro Tag. Die Übernachtungspauschale ist für Mitarbeiter steuerfrei, allerdings darf ein Unternehmen sie nicht als Betriebsausgabe deklarieren. Die in Deutschland gültigen Übernachtungspauschalen für alle Länder weltweit sind in Onexma hinterlegt und werden automatisch aktualisiert.
Wenn Sie eine Reise in diverse Länder angelegt haben, müssen Sie beim Hinzufügen einer Position Übernachtung -> Übernachtungspauschale die Länder und die Anzahl der Nächte angeben. Bei zusätzlichen Ländern rufen Sie das Formular erneut auf.
Bitte beachten Sie, dass Selbständige i.d.R. nur tatsächliche Übernachtungskosten und keine Übernachtungspauschalen abrechnen dürfen. Bitte fragen Sie Ihren steuerlichen Berater, welche Regelung für Sie zutrifft.
Übernachtungspauschale
Die Übernachtungspauschale wird bei Onexma immer automatisch berechnet.
Anzahl der Nächte / Begrenzung der Auswahl / Plausibilitätsprüfung
Beim Hinzufügen von Übernachtungspauschalen oder Hotelnächten in einem Hotelbeleg ist teilweise die Auswahl der Anzahl begrenzt. Die soll Ihnen als Hilfestellung dienen, um keine Fehleingaben zu machen. Die Anzahl der Nächte ergibt sich aus dem Beginn und Ende Datum, dass Sie im Abrechnungskopf angegeben haben. Sollten Sie mehr Nächte als vorgesehen abrechnen wollen, prüfen und ändern Sie bitte die Angaben im Abrechnungskopf.